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Sachverständigen-Abnahmen

Gemäß der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (BGV D6) sind Krananlagen vor Erstinbetriebnahme, sowie nach wesentlichen Umbauten, durch einen Sachverständigen zu prüfen. Die Prüfungen sind im Prüfbuch der Anlage zu dokumentieren.

Im Kran + Lift-Team arbeiten mehrere von der Berufsgenossenschaft Metall ermächtigte Kran-Sachverständige, welche die Zulassung zur Durchführung von Vor-, Bau- und Abnahmeprüfungen an Krananlagen besitzen.

Sachverständigen-Abnahmen

Zudem sind in unserem Unternehmen noch mehrere von Herstellerfirmen beauftragte Sachverständige für die Überprüfung der Restnutzungsdauer an Serienhubwerken nach UVV "Winden, Hub- und Zuggeräte" (BGV D8) tätig. Dieses Fachpersonal erstellt den nach UVV geforderten Restlebensdauer-Nachweis für Ihr Serienhubwerk. Falls erforderlich, führen sie auch die fachgerechte Generalüberholung dieser Hubwerke durch.

Schlussendlich haben Sie von der Bedarfsmeldung bis zur betriebsfertig abgenommenen Krananlage einen einzigen Ansprechpartner: Kran + Lift! Noch einfacher und komfortabler geht´s nicht!

 

Bei Kran-Abnameprüfungen sind Prüfgewichte im Bereich der Kran-Nennlast, evtl. noch Zusatzlasten, erforderlich. Die Gestellung, bzw. der An- und Abtransport ist oft aufwändig und ohne spezielle Transportmittel kaum machbar. Wir bieten Ihnen dazu die Komplett-Lösung, stellen alle erforderlichen Werkzeuge und Ausrüstungsgegenstände bei und garantieren Ihnen einen reibungslosen Ablauf.
 
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